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   BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00   

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https://dejure.org/2000,14950
BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00 (https://dejure.org/2000,14950)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2000 - 7 B 92.00 (https://dejure.org/2000,14950)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2000 - 7 B 92.00 (https://dejure.org/2000,14950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1c VermG (Vermögensgesetz) - Mitwirkung eines staatlichen Verwalters an der Veräußerung eines im gemeinschaftlichen Eigentums der Ehegatten stehenden Vermögenswertes - Vornahme der Veräußerung eines Vermögenswertes nach ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00
    Zwar trifft es zu, dass der Senat in der herangezogenen Entscheidung im Anschluss an seine bis dahin ergangene Rechtsprechung zur Teilnahme des staatlichen Verwalters an der Veräußerung gemeinschaftlicher Gegenstände (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 93; Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 150) den Rechtssatz aufgestellt hat, dass die bloße Mitwirkung des für einen Ehegatten handelnden staatlichen Verwalters an der durch den anderen Ehegatten betriebenen Veräußerung eines gemeinschaftlichen Vermögenswerts keine Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG sei.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00
    Der Senat hat in seinem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - (zur Veröffentlichung bestimmt) klargestellt, in welcher Weise solchen Rückgabehindernissen Rechnung zu tragen ist.
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00
    Zwar trifft es zu, dass der Senat in der herangezogenen Entscheidung im Anschluss an seine bis dahin ergangene Rechtsprechung zur Teilnahme des staatlichen Verwalters an der Veräußerung gemeinschaftlicher Gegenstände (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 93; Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 150) den Rechtssatz aufgestellt hat, dass die bloße Mitwirkung des für einen Ehegatten handelnden staatlichen Verwalters an der durch den anderen Ehegatten betriebenen Veräußerung eines gemeinschaftlichen Vermögenswerts keine Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG sei.
  • BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 7 B 92.00
    Nach Auffassung der Kläger liegt dem Urteil des Verwaltungsgerichts der Rechtssatz zugrunde, dass die Mitwirkung des staatlichen Verwalters an der Veräußerung eines im gemeinschaftlichen Eigentums der Ehegatten stehenden Vermögenswertes zum Zwecke der Auseinandersetzung der ehelichen Eigentums- und Vermögensgemeinschaft den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfülle; damit setze sich das Gericht in Widerspruch zu dem Beschluss des Senats vom 29. Juni 1998 - BVerwG 7 B 442.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 155).
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